Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen studio rosen (Laurus Rosen, Einzelunternehmen, nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern über Leistungen im Bereich Webdesign, Web-Betreuung und interne Softwaretools.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Diese AGB gelten auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, richten sich die Leistungen an Unternehmer (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden gesondert informiert.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder die vorbehaltlose Annahme eines schriftlichen Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme eines Angebots muss innerhalb von 14 Tagen nach Angebotsdatum erfolgen; nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
Textform (z. B. E-Mail) ist für alle rechtserheblichen Erklärungen ausreichend, soweit gesetzlich kein strengeres Formerfordernis gilt.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung (Angebot, Auftragsbestätigung). Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht geschuldet.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien in Textform. Zusatzleistungen werden nach dem im Angebot genannten Stundensatz, hilfsweise nach dem marktüblichen Satz, vergütet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte (Subunternehmer) zu vergeben. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte — insbesondere hinsichtlich Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten und wettbewerbsrechtlicher Unbedenklichkeit. Er stellt den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung auftraggeber-seitig gelieferter Inhalte entstehen.
Verzögert der Auftraggeber seine Mitwirkung, verschiebt sich der vereinbarte Liefertermin entsprechend. Entstandene Mehrkosten (z. B. für Wartezeiten, erneute Einarbeitungen) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weist daher keine Umsatzsteuer aus. Die genannten Preise sind Endpreise.
Einmalige Projekte
Es wird eine Anzahlung von 50 % der vereinbarten Vergütung bei Vertragsschluss fällig. Die verbleibenden 50 % werden mit Abnahme des fertigen Werks fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Übergabe bis zum Eingang der Anzahlung zurückzuhalten.
Laufende Leistungen
Bei monatlich wiederkehrenden Leistungen (z. B. Web-Betreuung) wird die Vergütung monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist tritt — ohne weitere Mahnung — Verzug ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Es werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.
§ 6 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Designs, Code, Grafiken, Texte) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt gemäß § 11 UrhG beim Urheber (Auftragnehmer) und ist nicht übertragbar.
Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck ein (§ 31 UrhG). Eine Übertragung dieses Nutzungsrechts an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Vor vollständiger Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
Soweit im Projekt Komponenten Dritter (Themes, Plugins, Schriftarten, Bibliotheken) verwendet werden, gelten für diese die jeweiligen Drittlizenzen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über wesentliche Lizenzbeschränkungen.
Referenzrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das erstellte Werk als Referenz in seinem Portfolio, auf seiner Website und in Marketingmaterialien zu nennen und abzubilden. Der Auftraggeber kann der Veröffentlichung konkreter projektbezogener Informationen jederzeit schriftlich widersprechen; der Auftragnehmer entfernt die Inhalte dann innerhalb angemessener Frist.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung eines Werks übergibt der Auftragnehmer dieses dem Auftraggeber und fordert ihn zur Abnahme auf (Abnahmemitteilung in Textform).
Der Auftraggeber hat das Werk binnen 7 Werktagen nach Zugang der Abnahmemitteilung zu prüfen und entweder abzunehmen oder konkrete, schriftlich dokumentierte Mängel zu benennen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Nimmt der Auftraggeber das Werk innerhalb der genannten Frist ohne schriftliche Begründung nicht ab oder setzt er das Werk im Rahmen seines bestimmungsgemäßen Betriebs ein, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 1 S. 2 BGB). Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
§ 8 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das erstellte Werk bei Abnahme den vereinbarten Spezifikationen entspricht.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Diese Verkürzung gegenüber der gesetzlichen Frist (§ 634a BGB) gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform unter Beschreibung des Fehlerbilds anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind: Beeinträchtigungen durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, Inkompatibilitäten mit künftigen Browser- oder Betriebssystem-Versionen sowie Fehler in von Dritten stammenden Komponenten.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine darüber hinausgehende Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Schäden durch Datenverlust, es sei denn, der Auftraggeber hat nachweislich für eine ordnungsgemäße Datensicherung gesorgt.
Der Auftraggeber ist selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten (Backups) verantwortlich, soweit der Auftragnehmer dies nicht ausdrücklich übernommen hat.
§ 10 Laufzeit und Kündigung (laufende Leistungen)
Einmalige Projektaufträge enden mit vollständiger Lieferung und Bezahlung.
Laufende Leistungen (z. B. Web-Betreuungspakete) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Danach können sie von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist und trotz schriftlicher Mahnung nicht zahlt.
Bei Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen anteilig abgerechnet; geleistete Anzahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden zurückgezahlt.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsdaten, Konzepte, Zugangsdaten) vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
Zugangsdaten (z. B. Passwörter) werden ausschließlich für die vereinbarten Zwecke verwendet und nach Vertragsende unverzüglich gelöscht oder zurückgegeben.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Saarbrücken.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (salvatorische Klausel).